Die Auswahl, welche Prüfungen notwendig und sinnvoll sind, erfolgt nach den Kriterien des Einzelfalles, wie z.B. Materialart, Einsatzbedingungen, Zweck, rechtliche und vertragliche Anforderungen an das Bauteil. Bei der „Wertigkeit“ der verschiedenen Prüfungsverfahren kann unbeschadet der Frage der speziellen Prüfungsnotwendigkeiten (gesetzlich, vertraglich usw.) grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Bauteil „optisch i.0.“ und „mechanisch/maßlich i.0.“ sowie bezüglich aller anderen Anforderungen i.O. sein muss.
Werkstoffkenndaten sind möglichst am realen Bauteil bzw. im Verbund, d. h. Gesamtaufbau, zu ermitteln. Damit gehen die Verarbeitungsbedingungen bzw. -einflüsse mit in die Beurteilung ein. Allerdings kann die Art der Probekörperentnahme (stanzen, fräsen, schneiden,...) vom Bauteil einen Einfluss auf das Ergebnis haben. Für die Bauteilprüfung sollten Toleranzen, Prüfaufbau (beispielsweise Einbaulage), der Prüfort (wie Materialorientierung), Prüffläche, Prüfablauf, Prüfhäufigkeit, Prüfparameter, Prüfgeräte, Art der Dokumentation und Aufbewahrung usf. im Vorfeld der Prüfung festgelegt werden. Der „Bauteillebenslauf“ ist zu dokumentieren, um Vergleichbarkeit bzw. Nachstellung zu ermöglichen. Eine gute Dokumentation der Prüfungen und Ergebnisse ist zur Abwehr eventueller Ansprüche im Schadensfall unabdingbar und selbstverständlich.